Überhöhte Hartz IV-Unterkunftskosten: Berlin muss Bund über 13 Millionen Euro Schadenersatz leisten

16-DEC-09

Weil der Bund dem Land Berlin zu viele Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger gezahlt hat, muss Berlin jetzt 13,143 Millionen Euro Schadenersatz an die Bundesrepublik zahlen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. Es erachtete damit den von der Bundesrepublik geltend gemachten Anspruch dem Grunde nach für gegeben, reduzierte ihn jedoch in seiner Höhe. Die Bundesrepublik hatte wegen der anteilig auf sie abgewälzten gesetzeswidrig überhöhten Hartz IV-Unterkunftskosten 47 Millionen Euro vom Land Berlin eingeklagt.

Hintergrund ist eine mittlerweile ausgelaufene Regelung in den Berliner Verwaltungsvorschriften, wonach im Sinne eines Jahresbestandsschutzes nicht angemessene Kosten der Unterkunft zunächst für das gesamte erste Jahr des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe übernommen werden sollten. Diese Regelung ist nach Ansicht des BSG gesetzeswidrig. Denn sie widerspreche einer Bestimmung im höherrangigen Sozialgesetzbuch II, wonach eine solche Kostenübernahme nur «in der Regel längstens für sechs Monate» möglich sei.

Durch die gesetzeswidrige Regelung seien den Arbeitslosen zu hohe Unterkunftskosten erstattet worden. Dadurch sei ein Schaden in Millionenhöhe entstanden, der allerdings geringer sei, als von der Bundesrepublik beziffert. Es sei nämlich ein Abzug für die so genannten Nichtabsenkungsfälle vorzunehmen, in denen es den Leistungsbeziehern selbst nach Ablauf der gesetzlichen Sechs-Monats-Frist nicht möglich oder zumutbar gewesen sei, ihre unangemessen hohen Unterkunftskosten auf ein angemessenes Maß zu senken.

Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.2009, B 1 AS 1/08 KL