Rürup-Rente: Automatische Meldepflicht der Versicherung

07-MAY-10

(Val) Seitdem Kapitallebensversicherungen steuerpflichtig geworden sind, wirbt die Branche verstärkt mit der steuerlich besonders geförderten privaten Rente für die Altersvorsorge, unter dem Namen seines Erfinders Bert Rürup bekannt. Seit 2005 wird sie angeboten und vom Finanzamt in der Ansparphase privilegiert. Vor allem für Selbständige und Menschen mit hohem Einkommen ist sie auf den ersten Blick interessant, da die Beitragsleistungen in großem Maße als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Zusammen mit der gesetzlichen oder berufsständischen Altersvorsorge können über die neue Basisrente insgesamt bis zu 20.000 Euro jährlich abgesetzt werden, bei Ehepaaren das Doppelte.

In diesem Jahr wirken sich hiervon allerdings erst einmal nur 70 Prozent aus, so dass pro Person 14.000 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Im Laufe der kommenden Jahre steigt der Satz um je zwei Prozent, so dass sich beim Finanzamt ab 2025 sämtliche Beiträge bis zur Höchstgrenze von 20.000 Euro auswirken. Damit lassen sich in der Ansparphase kräftig Steuern sparen, besonders bei hoher Progression.

Die Beiträge zu einem Rürup-Altersvorsorgevertrag lassen sich ab 2010 allerdings nur noch dann als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, wenn der Sparer seinem Anbieter eine Datenübermittlung an den Fiskus erlaubt. Darauf weist ein aktueller Erlass des Bundesfinanzministeriums hin (Az. IV C 3 - S 2222/09/10041). Sofern diese Zustimmung erteilt wird, gilt sie automatisch auch für die folgenden Beitragsjahre, sofern sie der Rürup-Sparer nicht gegenüber dem Kreditinstitut schriftlich widerruft. Das jeweilige Versicherungsunternehmen meldet die eingezahlten Prämien dann unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Anlegers an die Finanzverwaltung. Hinzu kommen die individuellen Vertragsdaten.

Die Versicherungsunternehmen oder Fondsgesellschaften legen das Geld am Kapitalmarkt an und zahlen es frühestens ab dem 60. Geburtstag in monatlichen Raten bis zum Lebensende aus. Dann müssen die Zahlungen wie die gesetzliche Rente versteuert werden, bei einem Beginn frühestens ab dem Jahr 2040 mit 100 Prozent.

Das eingezahlte Kapital darf weder vererbt noch weiterverkauft werden. Wer kurz nach Beginn der Rentenzahlungen stirbt, hinterlässt seinen Nachkommen aus dieser Police nichts, deckt also nur seine eigene Altersversorgung ab. Allerdings kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden, dies allerdings nur für Ehepartner oder Kinder und gegen zusätzliche Prämie. Dann erhalten die Hinterbliebenen eine monatliche Rente, sollte der Versicherte noch vor Rentenbeginn sterben. Zudem kann die Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden, was ebenfalls extra kostet. Immerhin werden die Zusatzprämien steuerlich ebenfalls begünstigt.