Zweitwohnung: Der Sohnemann kann auch bei seinen Eltern eine Wohnung haben

14-APR-10

Arbeitnehmer können nicht nur dann für ihre Wege zur Arbeitsstelle und zurück die 30 Cent Entfernungspauschale pro Kilometer steuerwirksam ansetzen, wenn sie über eine "eigene Wohnung" im eigentlichen Sinne verfügen. Es genügt zum Beispiel, wenn sie ein möbliertes Zimmer bei ihren Eltern haben oder in einem Gartenhaus oder seinem Campingwagen leben. Will ein Arbeitnehmer allerdings die Wege von einer Wohnung, die der Arbeitsstätte nicht "am nächsten liegt", anerkannt bekommen, so muss er dort den "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen" haben und sich nicht nur gelegentlich darin aufhalten. (BFH, III R 48/09)